Finanzierung

Beratung und Unterstützung (B&U) in der Regelschule

Für B&U in der Schule braucht es vorgängig einen Antrag der Schulleitung an die Schulpflege für eine Kostengutsprache. In einem Vorgespräch kann in etwa der Umfang des Unterstützungsbedarfs eingeschätzt und geklärt werden.

Beratung und Unterstützung in der Privatschule

Empfehlenswert ist ein vorgängiges, klärendes Gespräch zwischen Schulleitung und Eltern über die Aufteilung der Kosten.

Abklärungen bei Erwachsenen

Da Krankenkassen heilpädagogische Leistungen nicht übernehmen, müssen die Leistungen von Leah Gerstenkorn selber finanziert werden können. Leistungen des Psychiaters können regulär über die Grundversicherung abgerechnet werden.

Beratung / Coaching usw.

Heilpädagogische Leistungen sind leider nicht in den Katalogen der Krankenkassen aufgeführt. Sie müssen deshalb selber getragen werden können.

Bei knappen finanziellen Verhältnissen und einer entsprechenden Begründung kann für eine Reduktion der Kosten angefragt werden.

Heilpädagogische Früherziehung

Supervision für Frühberatungsstellen können nicht über das ajb (Kanton Zürich) abgerechnet werden und müssen z.B  über Spendengelder finanziert werden.

Kindertagesstätten / Krippen finanzieren die Beratungen oft über eine interne Weiterbildung.

Weiterbildungen

Auf Anfrage