Beratung und Unterstützung Schule und Familie

Im Kanton Zürich können Schulen gemäss dem Volksschulgesetz zusätzlich zum integrativen Angebot max. 2 Wochenlektionen B&U (Beratung und Unterstützung) für eine Schülerin / einen Schüler beantragen, wenn das eigene spezifische, heilpädagogische Wissen im Team (noch) nicht vorhanden ist, oder die Situation es erfordert. Mögliche Inhalte von B&U können sein:

  • Heilpädagogische und didaktische Informationen bzw. Anleitung
  • Wissens- und Informationsvermittlung zu einem autistischen Lernstil und Verhalten
  • Förderdiagnostik und Förderplanung
  • Unterstützung bei einem Outing
  • Beratung von Lehrpersonen, Schulleitung, Schulpflege, externen Fachleuten und Eltern
  • Zweitmeinung im Falle einer notwendig gewordenen Entscheidung für eine integrative oder separative Beschulung
  • B&U kann auch für Eltern eines betroffenen Kindes eingesetzt werden (z.B. Beratung in der Strukturierung des Alltages, Umgang mit konflikthaften Situationen in der Familie, Aufbau eines Unterstützungsnetzes usw.)

Finanzierung

Die Kosten gehen zu Lasten der Schulgemeinde und müssen vorerst von der Schulpflege bewilligt werden.