Im Kanton Zürich können Schulen gemäss dem Volksschulgesetz zusätzlich zum integrativen Angebot max. 2 Wochenlektionen B&U (Beratung und Unterstützung) für eine Schülerin / einen Schüler beantragen, wenn das eigene spezifische, heilpädagogische Wissen im Team (noch) nicht vorhanden ist, oder die Situation es erfordert. Mögliche Inhalte von B&U können sein:
- Heilpädagogische und didaktische Informationen bzw. Anleitung
- Wissens- und Informationsvermittlung z. B. zu einem autistischen Lernstil und Verhalten
- Förderdiagnostik und Förderplanung
- Unterstützung bei einem Outing
- Beratung von Lehrpersonen, Schulleitung, Schulpflege, externen Fachleuten und Eltern
- Zweitmeinung im Falle einer notwendig gewordenen Entscheidung für eine integrative oder separative Beschulung
Finanzierung
Die Kosten gehen zu Lasten der Schulgemeinde und müssen vorerst von der Schulpflege bewilligt werden.